Kapitalbezug von Säule 3a im Ausland

Die Säule 3a der Schweiz stellt ein gutes Werk­zeug dar, um Einkom­mens­steu­ern zu redu­zie­ren, während für die Alters­vor­sorge gespart wird. Dank neuen Anbie­tern wie Viac und Frankly lässt sich dieses Geld jetzt auch in kosten­güns­ti­gen ETFs mit hohem Akti­en­an­teil anle­gen, was in Tief­zins­zei­ten und von jünge­ren Sparern beson­ders gefragt sein dürfte.

Säule 3a-Sparen steht im Ausland nicht glei­cher­mas­sen zur Verfü­gung und so benutze meinen Ausland­wohn­sitz als Möglich­keit, Säule 3a-Gelder ins Vermö­gen über­zu­füh­ren, wo ich es inves­tie­ren kann.  Wie dies genau geht, beschreibe ich in diesem Artikel.

Schritt 1: Kontakt zur Vorsorgeeinrichtung aufnehmen

Den Grund für den Bezug der Vorsor­ge­gel­der schil­dern und Fris­ten klären, falls die Zahlung noch recht­zei­tig für eine bestimmte Steu­er­pe­ri­ode erfol­gen soll. Danach musste ich folgende Doku­mente einreichten:

  • Antrags­for­mu­lar der Vorsorgeeinrichtung
  • Abmel­de­be­stä­ti­gung der Schwei­zer Gemeinde
  • Pass­ko­pie
  • Zivil­stands­aus­weis
  • Schei­dungs­ur­teil (zum Beweis, dass ich allein entschei­den darf)
Schritt 2: Auszahlung der Vorsorgegelder

Bereits nach 2–4 Wochen wurde Cash über­wie­sen, redu­ziert um ca. 6% Quel­len­steuer. Dieser Prozent­satz hängt vom Kanton ab, in welcher die Vorsor­ge­ein­rich­tung domi­zi­liert ist.

Schritt 3: Deklaration in der Steuererklärung

Hier gilt es nun heraus­zu­fin­den, wie Vorsor­ge­gel­der in der loka­len Spra­che und Rechts­spre­chung bezeich­net werden. Es kann sich aufdrän­gen, im DBA Arti­kel 18 in beiden Länder­ver­sio­nen zu lesen (Luxem­burg | Schweiz). In meinem Fall wurde ich in der Steu­er­erklä­rung fündig unter “Rück­zah­lung aufgrund eines Altervorsorgevertrages”.

DBA CH-Luxem­burg Art.18 (Luxem­bur­ger Version)
DBA CH-Luxem­burg Art.18 (Schwei­zer Version)
Schritt 4: Rückfragen durch Steuerbehörden

Zwei Monate später wollte der Steu­er­be­amte weitere Details und Belege für Über­wei­sun­gen und Quel­len­steu­er­ab­zug sehen. Ich habe auf allge­meine Infor­ma­tio­nen des BSV verwie­sen und Bezug auf das DBA genommen.

  • Email
  • Auszah­lungs­ab­rech­nung der Bank
Schritt 5: Steuern bezahlen im Wohnsitzland

Das DBA hält in etwas kompli­zier­tem Juris­ten­deutsch fest, dass Ruhe­ge­häl­ter, die einer in einem Vertrags­staat (Luxem­burg) ansäs­si­gen Person für frühere unselb­stän­dige Arbeit (in der Schweiz) gezahlt werden, nur in diesem Staat (Luxem­burg) besteu­ert werden. Das hatte ich initial anders inter­pre­tiert und gehofft, nur quel­len­be­steu­ert zu werden.

Luxem­burg zählt das erhal­tene Vorsor­ge­geld zum übri­gen Einkom­men hinzu und berech­net auf dem tota­len Einkom­men einen “globa­len” Steu­er­satz. Dieser wird auf das in Luxem­burg erzielte Einkom­men ange­wen­det, wodurch Zusatz­steu­ern fällig werden, die ein Drit­tel höher sind als die bereits in der Schweiz bezahlte Quellensteuer.

Schritt 6: Rückforderungsanspruch einreichen

Wenn mit der Schweiz kein Doppel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) exis­tiert, dann ist die Besteue­rung (in meinem Beispiel 6%) defi­ni­tiv. In vielen Ländern bestehen Rück­for­de­rungs­mög­lich­kei­ten. Das Rund­schrei­ben 166 der Eidge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung hält ab Seite 9 fest, wo.

Rund­schrei­ben 166 der Eidge­nös­si­schen Steuerverwaltung

Ein Formu­lar Q‑IS “Antrag auf Rück­erstat­tung der Quel­len­steuer auf Leis­tun­gen von Vorsor­ge­ein­rich­tun­gen mit Sitz in der Schweiz” gibt es bei der Eidge­nös­si­schen Steuerverwaltung.

Es wird ausge­füllt an den Steu­er­be­am­ten im Wohn­sitz­land geschickt, der – wenn alles dekla­riert und verstan­den wurde – bereit ist, seinen Stem­pel darun­ter zu setzen.

Formu­lar Q‑IS der Eidge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung mit der Stem­pel­kunst der Luxem­bur­ger Steu­er­ver­wal­tung versehen

Nun muss das Formu­lar innert drei Jahren nach Fällig­keit der Quel­len­steu­ern noch an die Steu­er­be­hör­den in demje­ni­gen Schwei­zer Kanton geschickt werden, wo die Vorsor­ge­stif­tung ansäs­sig ist.

  • Formu­lar
  • Auszah­lungs­ab­rech­nung der Bank
Schritt 7: Rückerstattung

Nach einer Warte­zeit von zwei Mona­ten wurde die Quel­len­steuer Anfang Dezem­ber zurück­er­stat­tet. Insge­samt dauerte der Prozess 12 – 15 Monate.

Fazit

Falls sich die Quel­len­steuer wie in der Kombi­na­tion Schweiz-Luxem­burg dank Rück­erstat­tung aus der Glei­chung entfernt, sind es nur noch die Steu­ern im Wohn­sitz­land, die über die Effi­zi­enz einer solchen Auszah­lung entschei­den.  Für 7.5% Steu­ern Kontrolle über bisher unver­steu­er­tes Einkom­men zu erhal­ten, macht nur beschränkt Sinn. In meinem Fall waren die Anla­ge­mög­lich­kei­ten zu beschränkt und teuer und ein Trans­fer zu VIAC oder Frankly kam nicht in Frage.

Beein­flusst werden kann die Zusatz­steuer nur durch die steu­er­bare Lohn­summe.  Diese kann durch Teil­zeit­pen­sum, Sabba­ti­cal oder Kündi­gung redu­ziert werden. Eine clevere Stra­te­gie wäre es wohl, vor einer langen (arbeits­freien) Welt­reise ins Ausland auszu­wan­dern, dort steu­er­pflich­tig zu werden und sich Vorsor­ge­gel­der im Januar auszah­len zu lassen, wo nur gerade ein Monats­lohn anfällt, bevor im Februar die Welt­reise beginnt. Bei grös­se­ren Beträ­gen von z.B. 1000 Einhei­ten Kapi­tal­be­zug kann sich die Rech­nung ganz anders präsen­tie­ren. Sowas muss indi­vi­du­ell ausge­rech­net werden.

Vorsor­ge­gel­der 3a 100 Einhei­ten
Quel­len­steuer CH-ZH - 6 %
Zusatz­steuer LUX - 7.5 %
Rück­erstat­tung Quel­len­steuer CH-ZH + 6 %

 

Die Besteue­rung von 100 Einhei­ten Geld kostet an verschie­de­nen Orten

als Einkom­men versteuert als Kapi­tal­be­zug versteuert
Luxem­burg 25 – 35 % 6 – 8 %
Stadt Zürich 15 – 25 % 4.8 %
Stadt Genf 15 – 30 % 3.6 %

In der Stadt Genf hätte ich vergli­chen mit Luxem­burg für den Kapi­tal­be­zug die Hälfte an Steu­ern bezah­len müssen (Cash Steu­er­rech­ner). Dass sich der Ausland­be­zug trotz­dem lohnt, habe ich für mich bereits entschie­den.  Mit der Über­füh­rung der Vorsor­ge­gel­der ins Privat­ver­mö­gen kann ich

  • nach eige­nen Vorstel­lun­gen investieren
  • flexi­bel auf Liqui­di­täts­be­darf reagieren
  • später Einkom­mens­steu­ern vermei­den, die in vielen Ländern auf Renten anfallen
  • und muss ich diverse Risi­ken selbst tragen

 

Foto von Ken Teegar­din auf Flickr

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Kapitalbezug von Säule 3a im Ausland
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Kapi­tal­be­zug von Säule 3a im Ausland
Descrip­tion
Die Säule 3a der Schweiz stellt ein gutes Werk­zeug dar, um Einkom­mens­steu­ern zu redu­zie­ren, während für die Alters­vor­sorge gespart wird. Dank neuen Anbie­tern wie Viac und Frankly lässt sich dieses Geld jetzt auch in kosten­güns­ti­gen ETFs mit hohem Akti­en­an­teil anle­gen, was in Tief­zins­zei­ten und von jünge­ren Sparern beson­ders gefragt sein dürfte. Säule 3a-Sparen steht im Ausland nicht glei­cher­mas­sen zur Verfü­gung und so benutze meinen Ausland­wohn­sitz als Möglich­keit, Säule 3a-Gelder ins Vermö­gen über­zu­füh­ren, wo ich es inves­tie­ren kann.  Wie dies genau geht, beschreibe ich in diesem Artikel.

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