Die Säule 3a der Schweiz stellt ein gutes Werkzeug dar, um Einkommenssteuern zu reduzieren, während für die Altersvorsorge gespart wird. Dank neuen Anbietern wie Viac und Frankly lässt sich dieses Geld jetzt auch in kostengünstigen ETFs mit hohem Aktienanteil anlegen, was in Tiefzinszeiten und von jüngeren Sparern besonders gefragt sein dürfte.
Säule 3a-Sparen steht im Ausland nicht gleichermassen zur Verfügung und so benutze meinen Auslandwohnsitz als Möglichkeit, Säule 3a-Gelder ins Vermögen überzuführen, wo ich es investieren kann. Wie dies genau geht, beschreibe ich in diesem Artikel.
Schritt 1: Kontakt zur Vorsorgeeinrichtung aufnehmen
Den Grund für den Bezug der Vorsorgegelder schildern und Fristen klären, falls die Zahlung noch rechtzeitig für eine bestimmte Steuerperiode erfolgen soll. Danach musste ich folgende Dokumente einreichten:
- Antragsformular der Vorsorgeeinrichtung
- Abmeldebestätigung der Schweizer Gemeinde
- Passkopie
- Zivilstandsausweis
- Scheidungsurteil (zum Beweis, dass ich allein entscheiden darf)
Schritt 2: Auszahlung der Vorsorgegelder
Bereits nach 2-4 Wochen wurde Cash überwiesen, reduziert um ca. 6% Quellensteuer. Dieser Prozentsatz hängt vom Kanton ab, in welcher die Vorsorgeeinrichtung domiziliert ist.
Schritt 3: Deklaration in der Steuererklärung
Hier gilt es nun herauszufinden, wie Vorsorgegelder in der lokalen Sprache und Rechtssprechung bezeichnet werden. Es kann sich aufdrängen, im DBA Artikel 18 in beiden Länderversionen zu lesen (Luxemburg | Schweiz). In meinem Fall wurde ich in der Steuererklärung fündig unter „Rückzahlung aufgrund eines Altervorsorgevertrages“.


Schritt 4: Rückfragen durch Steuerbehörden
Zwei Monate später wollte der Steuerbeamte weitere Details und Belege für Überweisungen und Quellensteuerabzug sehen. Ich habe auf allgemeine Informationen des BSV verwiesen und Bezug auf das DBA genommen.
- Auszahlungsabrechnung der Bank
Schritt 5: Steuern bezahlen im Wohnsitzland
Das DBA hält in etwas kompliziertem Juristendeutsch fest, dass Ruhegehälter, die einer in einem Vertragsstaat (Luxemburg) ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit (in der Schweiz) gezahlt werden, nur in diesem Staat (Luxemburg) besteuert werden. Das hatte ich initial anders interpretiert und gehofft, nur quellenbesteuert zu werden.
Luxemburg zählt das erhaltene Vorsorgegeld zum übrigen Einkommen hinzu und berechnet auf dem totalen Einkommen einen „globalen“ Steuersatz. Dieser wird auf das in Luxemburg erzielte Einkommen angewendet, wodurch Zusatzsteuern fällig werden, die ein Drittel höher sind als die bereits in der Schweiz bezahlte Quellensteuer.
Schritt 6: Rückforderungsanspruch einreichen
Wenn mit der Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert, dann ist die Besteuerung (in meinem Beispiel 6%) definitiv. In vielen Ländern bestehen Rückforderungsmöglichkeiten. Das Rundschreiben 166 der Eidgenössischen Steuerverwaltung hält ab Seite 9 fest, wo.

Ein Formular Q-IS „Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz“ gibt es bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Es wird ausgefüllt an den Steuerbeamten im Wohnsitzland geschickt, der – wenn alles deklariert und verstanden wurde – bereit ist, seinen Stempel darunter zu setzen.

Nun muss das Formular innert drei Jahren nach Fälligkeit der Quellensteuern noch an die Steuerbehörden in demjenigen Schweizer Kanton geschickt werden, wo die Vorsorgestiftung ansässig ist.
- Formular
- Auszahlungsabrechnung der Bank
Schritt 7: Rückerstattung
Nach einer Wartezeit von zwei Monaten wurde die Quellensteuer Anfang Dezember zurückerstattet. Insgesamt dauerte der Prozess 12 – 15 Monate.
Fazit
Falls sich die Quellensteuer wie in der Kombination Schweiz-Luxemburg dank Rückerstattung aus der Gleichung entfernt, sind es nur noch die Steuern im Wohnsitzland, die über die Effizienz einer solchen Auszahlung entscheiden. Für 7.5% Steuern Kontrolle über bisher unversteuertes Einkommen zu erhalten, macht nur beschränkt Sinn. In meinem Fall waren die Anlagemöglichkeiten zu beschränkt und teuer und ein Transfer zu VIAC oder Frankly kam nicht in Frage.
Beeinflusst werden kann die Zusatzsteuer nur durch die steuerbare Lohnsumme. Diese kann durch Teilzeitpensum, Sabbatical oder Kündigung reduziert werden. Eine clevere Strategie wäre es wohl, vor einer langen (arbeitsfreien) Weltreise ins Ausland auszuwandern, dort steuerpflichtig zu werden und sich Vorsorgegelder im Januar auszahlen zu lassen, wo nur gerade ein Monatslohn anfällt, bevor im Februar die Weltreise beginnt. Bei grösseren Beträgen von z.B. 1000 Einheiten Kapitalbezug kann sich die Rechnung ganz anders präsentieren. Sowas muss individuell ausgerechnet werden.
Vorsorgegelder 3a | 100 Einheiten |
Quellensteuer CH-ZH | – 6 % |
Zusatzsteuer LUX | – 7.5 % |
Rückerstattung Quellensteuer CH-ZH | + 6 % |
Die Besteuerung von 100 Einheiten Geld kostet an verschiedenen Orten
als Einkommen versteuert | als Kapitalbezug versteuert | |
Luxemburg | 25 – 35 % | 6 – 8 % |
Stadt Zürich | 15 – 25 % | 4.8 % |
Stadt Genf | 15 – 30 % | 3.6 % |
In der Stadt Genf hätte ich verglichen mit Luxemburg für den Kapitalbezug die Hälfte an Steuern bezahlen müssen (Cash Steuerrechner). Dass sich der Auslandbezug trotzdem lohnt, habe ich für mich bereits entschieden. Mit der Überführung der Vorsorgegelder ins Privatvermögen kann ich
- nach eigenen Vorstellungen investieren
- flexibel auf Liquiditätsbedarf reagieren
- später Einkommenssteuern vermeiden, die in vielen Ländern auf Renten anfallen
- und muss ich diverse Risiken selbst tragen
Foto von Ken Teegardin auf Flickr
