Kapitalbezug der Pensionskasse im Ausland

Ich habe Kapi­tal von der Pensi­ons­kasse bezo­gen und beschreibe hier, warum und wie ich das gemacht habe.

Mit der Schwie­rig­keit der Pensi­ons­kas­sen, eine passa­ble Rendite zu erzie­len, um für die Versi­cher­ten eine lebens­lange Rente bezah­len zu können, zeich­nen sich verschie­dene Hand­lungs­stränge ab. Ein belieb­tes Mittel ist es, den Umwand­lungs­satz senken. Bei einem Umwand­lungs­satz von 6.8% werden beispiels­weise bei einem persön­li­chen Gutha­ben von 1000 Geld­ein­hei­ten jedes Jahr 68 Einhei­ten als Rente ausbe­zahlt. Mein ehema­li­ger Arbeit­ge­ber hatte sich 2015 entschie­den, diesen Satz inner­halb von 10 Jahren auf 4.9% zu senken. Damit würden einer 65-jährige Person im Jahr 2025 nur noch 49 Einhei­ten Rente bezahlt werden. Das entspricht einer Leis­tungs­re­duk­tion von 28%!

Mit der stei­gen­den Lang­le­big­keit der Pensio­näre zwin­gen Pensi­ons­kas­sen diese zuneh­mend dazu, sich Kapi­tal auszah­len lassen, anstatt eine Voll­rente zu bezie­hen. Kapi­tal­be­zug, Senkung des Umwand­lungs­satz und eine tiefere Verzin­sung als die Markt­ren­dite sind Mittel der Pensi­ons­kas­sen (PK), sich gegen Finan­zie­rungs­eng­pässe zu schützen.

Der Staat seiner­seits fühlt die Effekte der Lang­le­big­keit eben­falls und greift über Steue­rung des Pensi­ons­al­ters, Vorschrift der Mindes­ver­zin­sung und des Umwand­lungs­sat­zes für den obli­ga­to­ri­schen Teil der Pensi­ons­kasse ins Gesche­hen ein. Seit der Einfüh­rung der AHV in 1948 gilt in der Schweiz für Männer das Pensi­ons­al­ter 65. Trotz stei­gen­der Lebens­er­war­tung wurde dies nie ange­passt. Bei den Frauen lag das Renten­al­ter zu Beginn bei 65 und wurde in mehre­ren Schrit­ten auf 63, dann 62 und zuletzt auf 64 verändert.

Lebens­er­war­tung in Jahren, zum Zeit­punkt des gesetz­li­chen Renten­ein­stie­ges (Quelle: OECD Pressedienst)
Gesetz­li­ches Renten­al­ter (in Jahren) und tatsäch­li­cher Ausstieg aus dem Erwerbs­le­ben (Quelle OECD Pressedienst)

Für das Indi­vi­duum stellt sich damit die Frage, ob ein Erwerbs­le­ben bis zum gesetz­li­chen Renten­al­ter oder darüber hinaus erstre­bens­wert sei. Das schwei­ze­ri­sche Model der höchs­ten Arbeit­ge­ber­bei­träge in den letz­ten Jahren vor der Pensio­nie­rung steht einem lang­sa­men Auskop­peln entge­gen – ein golde­ner Käfig wird geschaf­fen, wo in den letz­ten Arbeits­jah­ren nicht nur gear­bei­tet werden soll, sondern auch im Voll­pen­sum. Expe­ri­mente mit Selb­stän­dig­keit, Teil­zeit­ar­beit oder länge­ren Arbeits­un­ter­brü­chen schla­gen sich in einem markant gerin­ge­ren Alters­gut­ha­ben nieder.

Das Pensi­ons­al­ter wird anstei­gen müssen und die Umwand­lungs­sätze werden weiter sinken. Gleich­zei­tig fehlt für die Versi­cher­ten der Pensi­ons­kas­sen die Möglich­keit, Anla­gen nach eige­nem Gutdün­ken zu täti­gen und mit lang­fris­ti­gen Rendi­ten von 5% auf dem Akti­en­markt durch Zinses­zins­ef­fekt Kapi­tal aufzu­bauen. Somit lohnt es sich, schon früh paral­lel zu sparen und investieren.

Ich beschreibe nach­ste­hend, wie der Prozess funk­tio­niert, der zur Auszah­lung des Alters­ka­pi­tal führt und wie die Quel­len­steu­ern unter Umstän­den zurück­ge­for­dert werden können. Als Voraus­set­zung gilt ein Ausland­wohn­sitz, mindes­tens 3 Jahre seit letz­ter Einzah­lung in die PK und eine vorgän­gige Beschäf­ti­gung in der Schwei­zer Privat­wirt­schaft. Für Pensi­ons­ka­pi­tal aus öffent­lich-recht­li­chen Beschäf­ti­gun­gen kann die CH Quel­len­steuer grund­sätz­lich nicht zurück­ge­for­dert werden. Hier lohnt es sich, vor Auszah­lung eine Frei­zü­gig­keits­stif­tung in einem Kanton mit tiefer Quel­len­be­steue­rung zu wählen.

Schritt 1: Kontakt zur Freizügigkeitsstiftung aufnehmen

Die Stif­tung nennt mir per e‑Mail alle Infos, die einge­reicht werden müssen, um das Kapi­tal auszubezahlen:

  • Origi­nal der Abmel­de­be­stä­ti­gung der letz­ten Wohn­sitz­ge­meinde in der Schweiz
  • Origi­nal einer aktu­el­len Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­stä­ti­gung der Schwei­ze­ri­schen Botschaft
  • Aktu­elle und gültige Passkopie
  • Origi­nal eines aktu­el­len Perso­nen­stands­aus­wei­ses (erhält­lich bei der Schwei­zer Heimatgemeinde)
  • Auflö­sungs­for­mu­lar (der Freizügigkeitsstiftung)
Schritt 2: Alle Formulare und Dokumente einholen

Das Origi­nal der Abmel­dung habe ich noch. Andern­falls könnte man das bei der Einwoh­ner­kon­trolle des letz­ten Wohn­or­tes in der Schweiz bestellen.

Die aktu­elle Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­stä­ti­gung kann per e‑Mail beim Konsu­lat bestellt werden. Dazu müssen EUR 50 über­wie­sen werden. Mit SEPA-Zahlun­gen geht das glei­chen­tags. Ein paar Tage später kommt das Doku­ment als einge­schrie­be­ner Brief bei mir an. Der Perso­nen­stand­aus­weis kann eben­falls per e‑Mail bestellt werden. Dazu müssen CHF 35 über­wie­sen werden. Das dauert 1–2 Tage, und das Doku­ment kommt 5 Tage später per Post.

Die Stif­tung braucht ein paar Anga­ben, wiederum per e‑Mail, um das Auflö­sungs­for­mu­lar vorbe­rei­ten zu können. Beson­ders sticht die Frage nach frei­wil­li­gen Einkäu­fen in den letz­ten 3 Jahren heraus. Falls das Kapi­tal vorher bezo­gen werden soll, werden die Einkom­mens­steu­ern fällig, die damals einge­spart worden sind.

Die Pass­ko­pie kann in der selben e‑Mail über­mit­telt werden und das Auflö­sungs­for­mu­lar lag nach weni­gen Tagen im Briefkasten.

Schritt 3: Meldung an die Bank machen

Weil jede Zahlung auf Verdacht auf Geld­wä­sche­rei geprüft wird, lohnt es sich, der Bank mitzu­tei­len, dass ein Betrag rein­kom­menn wird. In meinem Fall habe ich mich zudem nach dem Zins­satz erkun­di­gen, der 2021 immer nega­ti­ver wurde.

Schritt 4: Alle Dokumente einreichen

Dies dauerte bei mir ein paar Tage länger als nötig, weil das Post­büro in der Nähe perma­nent geschlos­sen war und ich ins Haupt­post­amt gehen musste, um die Origi­nale einge­schrie­ben zu verschi­cken. Genau 6 Tage später war der über­ob­li­ga­to­ri­sche Teil der Pensi­ons­kasse über­wie­sen, redu­ziert um 4.7% Quel­len­steuer. Dieser Prozent­satz hängt vom Kanton ab, in welchem die Vorsor­ge­ein­rich­tung domi­zi­liert ist.

Insge­samt dauerte es 3 Wochen, bis das Geld auf meinem Konto war.

Schritt 5: Deklaration in der Steuererklärung

Nach Ablauf des Steu­er­jah­res kann die Steu­er­erklä­rung ausge­füllt werden. Hier gilt es nun heraus­zu­fin­den, wie Vorsor­ge­gel­der in der loka­len Spra­che und Rechts­spre­chung bezeich­net werden und wo sie einge­tra­gen werden müssen. Es kann sich aufdrän­gen, im DBA Arti­kel 18 in beiden Länder­ver­sio­nen zu lesen (Luxem­burg | Schweiz). In meinem Fall wurde ich in der Steu­er­erklä­rung fündig unter “Rück­zah­lung aufgrund eines Alter­vor­sor­ge­ver­tra­ges” im Feld 1127.

DBA CH-Luxem­burg Art.18 (Luxem­bur­ger Version)
DBA CH-Luxem­burg Art.18 (Schwei­zer Version)
Schritt 6: Rückfragen durch Steuerbehörden

Zwei Monate später verlangte der Steu­er­be­amte per e‑Mail weitere Details zu meiner Steu­er­erklä­rung, darun­ter auch Belege für Über­wei­sun­gen und Quel­len­steu­er­ab­zug sehen. Ich habe auf allge­meine Infor­ma­tio­nen des BSV verwie­sen und Bezug auf das DBA genommen.

  • e‑Mail
  • Auszah­lungs­ab­rech­nung der Bank
  • Ich lege auch gleich den CH-Rück­for­de­rungs­an­spruch bei (siehe nächs­ter Schritt). Wort­laut: “Darf ich sie bei dieser Gele­gen­heit darum bitten, zuhan­den der Behör­den in der Schweiz zu bestä­ti­gen, dass ich die CHF xxx’xxx Kapi­tal­leis­tung einer Vorsor­ge­ein­rich­tung (mit Sitz in der Schweiz) in Luxem­bourg korrekt versteu­ert habe?”
Schritt 7: Rückforderungsanspruch einreichen

Wenn mit der Schweiz kein Doppel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) exis­tiert (oder das Kapi­tal aus einem öffent­lich-recht­li­chen Arbeits­ver­hält­nis stammt), dann ist die Quel­len­be­steue­rung (in meinem Beispiel 4.7%) defi­ni­tiv. Für Kapi­tal aus privat­recht­li­chen Arbeits­ver­hält­nis­sen besteht dage­gen in vielen Ländern Rück­for­de­rungs­mög­lich­kei­ten. Das Rund­schrei­ben 166 der Eidge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung hält ab Seite 9 fest, wo.

Rund­schrei­ben 166 der Eidge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung, oben das Beispiel mit öffent­lich-recht­li­chem Arbeits­ver­hält­nis, unten die privat­recht­li­che Vorsorge

Ein Formu­lar Q‑IS “Antrag auf Rück­erstat­tung der Quel­len­steuer auf Leis­tun­gen von Vorsor­ge­ein­rich­tun­gen mit Sitz in der Schweiz” gibt es bei der Eidge­nös­si­schen Steuerverwaltung.

Es wird ausge­füllt an den Steu­er­be­am­ten im Wohn­sitz­land geschickt, wie oben beschrie­ben. Es wurde mir 1–2 Wochen später zugestellt.

Unter­schrie­be­nes und gestem­pel­tes Formu­lar Q‑IS

Nun muss das unter­schrie­bene Formu­lar innert drei Jahren nach Fällig­keit der Quel­len­steu­ern an die Steu­er­be­hör­den in demje­ni­gen Schwei­zer Kanton geschickt werden, wo die Vorsor­ge­stif­tung ansäs­sig ist.

  • Formu­lar
  • Auszah­lungs­ab­rech­nung der Bank
Schritt 8: Steuern bezahlen im Wohnsitzland

Das DBA hält in etwas kompli­zier­tem Juris­ten­deutsch fest, dass Ruhe­ge­häl­ter, die einer in einem Vertrags­staat (Luxem­burg) ansäs­si­gen Person für frühere unselb­stän­dige Arbeit (in der Schweiz) gezahlt werden, nur in diesem Staat (Luxem­burg) besteu­ert werden. Das hatte ich initial anders inter­pre­tiert und gehofft, nur quel­len­be­steu­ert zu werden.

Luxem­burg zählt das erhal­tene Vorsor­ge­geld zum übri­gen Einkom­men hinzu und berech­net auf dem tota­len Einkom­men einen “globa­len” Steu­er­satz. Dieser wird auf das in Luxem­burg erzielte Einkom­men ange­wen­det, wodurch Zusatz­steu­ern fällig werden, die etwa 40% tiefer sind als die bereits in der Schweiz im güns­tigs­ten Kanton bezahlte Quellensteuer.

Beein­flusst werden kann die Zusatz­steuer also durch die steu­er­bare Lohn­summe.  Diese könnte durch Teil­zeit­pen­sum, Sabba­ti­cal oder Kündi­gung redu­ziert werden. Da ich nur 7.5 Monate ein Einkom­men hatte, jedoch das ganze Jahr in Luxem­burg wohn­haft war, wurde der höchste Steu­er­satz auf eine beschränkte Lohn­summe ange­wen­det, wodurch ich am Ende nur 0.93% Steu­ern auf dem Pensi­ons­ka­pi­tal zu bezah­len hatte. Dass ich mir das durch 4.5 Monate Lohn­aus­fall erkauft habe, ist viel­leicht der einzige Wermutstropfen.

Schritt 9: Rückerstattung

Nach einer Warte­zeit von 3 Wochen wurde die Quel­len­steuer Anfang Juli 2022 zurück­er­stat­tet. Insge­samt dauerte der Prozess 1.5 Jahre, weil ich das Geld bereits im Januar 2021 hatte auszah­len lassen.

Fazit

Falls sich die Quel­len­steuer wie in der Kombi­na­tion Schweiz-Luxem­burg dank Rück­erstat­tung aus der Glei­chung entfernt, sind es nur noch die Steu­ern im Wohn­sitz­land, die über die Effi­zi­enz einer solchen Auszah­lung entschei­den.  Für eine Steu­er­gut­schrift von +4.2 % Kontrolle über bisher unver­steu­er­tes Einkom­men zu erhal­ten, ist fantas­tisch. Noch güns­ti­ger wäre es in einem Land wie Thai­land oder Singa­pur gewor­den, wo gar keine Steu­ern auf Pensi­ons­ka­pi­tal aus dem Ausland erho­ben werden.

Kapi­tal Pensionskasse 700 + 300 (frei­wil­lige Einzah­lun­gen) = 1000 Einheiten
Einkom­mens­steuer-Effekt* + 5.1 % (Ø 4 Jahre vor Bezug, nicht abdiskontiert)
Quel­len­steuer CH-SZ - 4.7 %
Zusatz­steuer LUX - 0.9 % (zu bezah­len 1.5 Jahre nach Kapitalbezug)
Rück­erstat­tung Quel­len­steuer CH-ZH + 4.7 % (wurde erstat­tet 1.5 Jahre nach Kapitalbezug)
Gewinn risi­ko­los + 4.2 % (über alle 5.5 Jahre hinweg)

* durch steu­er­be­freite Einzah­lung von je 100 Einhei­ten in den Jahren 5, 4 und 3 vor Bezug konn­ten Einkom­mens­steu­ern gespart werden (natür­lich wäre ein Akti­en­fonds rück­bli­ckend lukra­ti­ver gewe­sen, doch diese Rendite war risikofrei)

Die Besteue­rung von 1000 Geld­ein­hei­ten kostet an verschie­de­nen Orten

Steu­er­satz als Einkom­men versteuert als Kapi­tal­be­zug versteuert
Luxem­burg 40 % 1–3 %
Stadt Zürich 32 % 5–30 %
Stadt Genf 36 % 5–9 %
Stadt Schwyz 25 % 3–12 %

In der güns­tigs­ten Stadt Schwyz hätte ich vergli­chen mit Luxem­burg für den Kapi­tal­be­zug wohl das 5‑fache an Steu­ern bezah­len müssen (Cash Steu­er­rech­ner). Der Ausland­be­zug lohnt sich in Zusam­men­ar­beit mit Kapi­tal­zah­lun­gen finan­zi­ell. Mit der Über­füh­rung der Vorsor­ge­gel­der ins Privat­ver­mö­gen kann ich

  • nach eige­nen Vorstel­lun­gen inves­tie­ren und das als restrik­tiv empfun­dene Korsett der Pensi­onkas­sen sowohl in Anla­ge­klasse als auch in der Geogra­phie sprengen
  • Voll an der Markt­ent­wick­lung parti­zi­pie­ren, was trotz Krisen lang­fris­tig 5% Rendite brin­gen dürfte.
  • flexi­bel auf Liqui­di­täts­be­darf reagieren
  • erneut Einzah­lun­gen in die Pensi­ons­kasse täti­gen, um Einkom­mens­steu­ern zu redu­zie­ren (inzwi­schen bin ich wieder einer Pensi­ons­kasse angeschlossen)
  • spätere Einkom­mens­steu­ern vermei­den, die in vielen Ländern auf Renten erho­ben werden
  • und muss ich diverse Risi­ken selbst tragen
  • und muss ich der poli­ti­schen Entwick­lung folgen, das im Bereich Alters­vor­sorge vieles im Fluss ist
  • und der Frage nach Steu­er­do­mi­zil künf­tig vermehrte Aufmerk­sam­keit schen­ken, da Vermö­gen, Divi­den­den­ein­kom­men und Kapi­tal­ge­winne jetzt stär­ker zu Buche schlagen.

 

Foto von Stuart auf Flickr

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