Wie Legal ist Survival?

Auf deutsch und deut­lich: Über­le­ben ist vieler­orts nicht erlaubt! Als Bürger oder Besu­cher darf man zwar atmen und konsu­mie­ren, Steu­ern bezah­len und in 4 Wänden wohnen, doch etwas konsu­mie­ren oder benut­zen, wofür nicht bezahlt werden kann, ist oft nicht erlaubt.

Bege­ben wir uns mal in folgen­des Szena­rio:  geschie­de­ner Fami­li­en­va­ter (55) ist enttäuscht vom Leben, schnappt sich eine Camping­aus­rüs­tung und geht mal eben weg. Statt Sozi­al­hilfe zu bezie­hen, bastelt er sich in einem Wald­stück eine Bret­ter­bude und eine Feuer­stelle, wo er lebt und kocht. Er erle­digt sein gros­ses Geschäft in einem Wald­klo und holt das Wasser aus dem nahe­lie­gen­den Bach. Abfälle kompos­tiert er und den Rest verbrennt er im Lager­feuer, wenn er es nicht mehr brau­chen kann. Glas und Metall lagert er hinter seiner Bude, bis er es entsorgt. Ein beschei­de­nes Einkom­men erwirt­schaf­tet er durch das Sammeln und Einlö­sen von Pfandflaschen.

Was rela­tiv harm­los tönt, hat für Behör­den­ver­tre­ter ein enor­mes Konflikt­po­ten­tial. “Was wäre wohl, wenn das alle machen würden?” ist noch einer der harm­lo­se­ren Überlegungen.

Doch schauen wir mal genau hin, wo eigent­lich das Problem liegt:

  • Kein zonen­kon­for­mes Bauen ist ein recht grif­fi­ger Vorwurf und wird vielen soge­nann­ten Einsied­lern zum Verhäng­nis. Hier hilft es nur, in einer mobi­len Bleibe (Bauwa­gen, Zelt und derglei­chen) zu wohnen.
  • Kein zonen­kon­for­mes Leben ist der nächste Vorwurf. Hier hilft es, ein Privat­grund­stück zu besit­zen oder nutzen zu dürfen.
  • Verwahr­los­ter Zustand ist den Behör­den der nächste Dorn im Auge. Wer ohne Bade­zim­mer lebt, riecht zwangs­läu­fig etwas streng und sieht mit langen Haaren wie ein Hippie aus. Hier hilft es, auf Hygiene zu achten, Haare zu schnei­den und sich auch im Winter mal zu waschen.
  • Verstösse gegen das Umwelt­schutz­ge­setz sind fast die Regel beim wilden Campie­ren. Verbren­nen von Abfäl­len, wilde Depo­nie, Defä­kie­ren ohne Klär­an­lage oder Sicker­grube. Hier hilft es, die Zivi­li­sa­ti­ons­pro­dukte wieder zurück zur Zivi­li­sa­tion zu tragen.
  • Haus­frie­dens­bruch, wenn auf priva­tem Grund­stück ohne Bewil­li­gung über­nach­tet wird. Dies trifft sowohl auf Wald­stü­cke als auch auf besetzte Häuser zu. Hier hilft es, die Einwil­li­gung des Besit­zers einzuholen.

Hier ist eine Über­sicht, welche gängi­gen Survi­val-Prak­ti­ken in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz erlaubt sind oder eben nicht.

D A CH
Grund­sätz­lich Allge­meine Wege­frei­heit: Grund in Wäldern und Bergen darf betre­ten werden Allge­mei­nes Betre­tungs­recht von Wäldern und Fluren Es gilt das Jeder­manns­recht, wonach eine Nutzung  von Gemein­schafts­land und Hoch­ge­birge zuläs­sig ist, wenn sie nicht über­mäs­sig ist
Wildes Campie­ren Mit Camping­mo­bil auf Park­plät­zen und Rast­stät­ten max. eine Nacht. Zelten grund­sätz­lich erlaubt. Mit Camping­mo­bil auf Park­plät­zen und Rast­stät­ten max. eine Nacht. Ober­halb der Wald­grenze und ausser­halb von Schutz­ge­bie­ten ist Campieren
erlaubt
Ober­halb Baum­grenze erlaubt, nicht jedoch in Natur­schutz­ge­bie­ten oder Nationalparks
Feuer machen Grund­sätz­lich verbo­ten. Ausnah­men sind öffent­li­che Feuer­stel­len die entspre­chend gekenn­zeich­net sind oder man hat eine Geneh­mi­gung des Besitzers. erlaubt, wenn es sich um trocke­nes, unbe­han­del­tes Holz handelt. Nicht bei Waldbrandgefahr Grund­sätz­lich erlaubt. Nicht in Natur­schutz­ge­bie­ten oder Natio­nal­parks. Nicht bei Waldbrandgefahr.
Wild­pflan­zen sammeln Grund­sätz­lich erlaubt bei “vernünf­ti­gem Grund” (z.B. Hunger). Keine geschütz­ten Pflan­zen  ernten.  keine Quelle gefun­den – bitte im Kommen­tar melden, wo Infor­ma­tio­nen vorhan­den sind Grund­sätz­lich  erlaubt. Keine geschütz­ten Pflan­zen  ernten. Mengen­be­schrän­kun­gen bei Pilzen
Bäume fällen, Holz sammeln Wald­ro­dung braucht Bewil­li­gung. Auf dem eige­nen Grund­stück gibt es landes­weit unter­schied­li­che Rege­lun­gen. Das Sammeln von Lese­holz ist frei, wenn der Durch­mes­ser am Stock nicht mehr als 16 cm beträgt Keine Anga­ben zum Holz­schlag gefun­den. Holz­sam­meln nur erlaubt mit Zustim­mung des Eigentümers. Roden von Wald ist verbo­ten,  Fällen von Bäumen braucht eine Bewil­li­gung. Sammeln von stehen­dem oder liegen­dem Totholz ist frei bis16 cm “Brust­hö­hen­durch­mes­ser”
Waffen­be­sitz, Waffen tragen Waffen­be­sitz­karte oder Jagd­schein nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht regu­liert. Waffen­pass bedingt Nach­weis der Notwen­dig­keit, eine Waffe zu führen. Waffen­be­sitz­karte nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht regu­liert. Waffen­pass bedingt Nach­weis der Notwen­dig­keit, eine Waffe zu führen. Waffen­schein nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht regu­liert. Zusätz­li­che Bewil­li­gung zum Waffen­tra­gen nötig, die den Bedarfs­nach­weis bedingt. Jagd­pa­tent erlaubt zum Tragen einer Waffe
Tiere jagen Nur mit Jagd­schein und ausser­halb der Schon­zei­ten. Es darf ausschliess­lich in Jagd­be­zir­ken gejagt werden.  Jagd­prü­fung notwendig, Wer jagen will, braucht eine kanto­nale Jagdberechtigung.
Tote Tiere essen (Road­kills) Liegen­las­sen, sonst gibt es Ärger Das Jagd­recht gilt auch bei über­fah­re­nen Tieren. Der für das Gebiet zustän­dige Jäger ist Eigen­tü­mer des Fallwildes.  Liegen­las­sen, sonst gibt es Ärger

Fazit ist: vieles, was der Survi­va­list prak­ti­zie­ren möchte, ist hier­zu­lande nur einge­schränkt möglich oder sogar verboten.

Für mehr Bewe­gungs­spiel­raum weicht er in die wenig besie­del­ten Weiten von Kanada aus oder in ein weni­ger regu­lier­tes Gebiet wie  die Balti­schen Staa­ten oder der Ostblock. In den USA ist es zuläs­sig, Road­kill einzusammeln.

(Quel­len: 20 Minu­ten, Watson, Spie­gel, TAZ, Berg­zeit)

(Foto vom Paul Steven­son auf Flickr))

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