Wie Legal ist Survival?

Auf deutsch und deutlich: Überleben ist vielerorts nicht erlaubt! Als Bürger oder Besucher darf man zwar atmen und konsumieren, Steuern bezahlen und in 4 Wänden wohnen, doch etwas konsumieren oder benutzen, wofür nicht bezahlt werden kann, ist oft nicht erlaubt.

Begeben wir uns mal in folgendes Szenario:  geschiedener Familienvater (55) ist enttäuscht vom Leben, schnappt sich eine Campingausrüstung und geht mal eben weg. Statt Sozialhilfe zu beziehen, bastelt er sich in einem Waldstück eine Bretterbude und eine Feuerstelle, wo er lebt und kocht. Er erledigt sein grosses Geschäft in einem Waldklo und holt das Wasser aus dem naheliegenden Bach. Abfälle kompostiert er und den Rest verbrennt er im Lagerfeuer, wenn er es nicht mehr brauchen kann. Glas und Metall lagert er hinter seiner Bude, bis er es entsorgt. Ein bescheidenes Einkommen erwirtschaftet er durch das Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen.

Was relativ harmlos tönt, hat für Behördenvertreter ein enormes Konfliktpotential. „Was wäre wohl, wenn das alle machen würden?“ ist noch einer der harmloseren Überlegungen.

Doch schauen wir mal genau hin, wo eigentlich das Problem liegt:

  • Kein zonenkonformes Bauen ist ein recht griffiger Vorwurf und wird vielen sogenannten Einsiedlern zum Verhängnis. Hier hilft es nur, in einer mobilen Bleibe (Bauwagen, Zelt und dergleichen) zu wohnen.
  • Kein zonenkonformes Leben ist der nächste Vorwurf. Hier hilft es, ein Privatgrundstück zu besitzen oder nutzen zu dürfen.
  • Verwahrloster Zustand ist den Behörden der nächste Dorn im Auge. Wer ohne Badezimmer lebt, riecht zwangsläufig etwas streng und sieht mit langen Haaren wie ein Hippie aus. Hier hilft es, auf Hygiene zu achten, Haare zu schneiden und sich auch im Winter mal zu waschen.
  • Verstösse gegen das Umweltschutzgesetz sind fast die Regel beim wilden Campieren. Verbrennen von Abfällen, wilde Deponie, Defäkieren ohne Kläranlage oder Sickergrube. Hier hilft es, die Zivilisationsprodukte wieder zurück zur Zivilisation zu tragen.
  • Hausfriedensbruch, wenn auf privatem Grundstück ohne Bewilligung übernachtet wird. Dies trifft sowohl auf Waldstücke als auch auf besetzte Häuser zu. Hier hilft es, die Einwilligung des Besitzers einzuholen.

Hier ist eine Übersicht, welche gängigen Survival-Praktiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt sind oder eben nicht.

D A CH
Grundsätzlich Allgemeine Wegefreiheit: Grund in Wäldern und Bergen darf betreten werden Allgemeines Betretungsrecht von Wäldern und Fluren Es gilt das Jedermannsrecht, wonach eine Nutzung  von Gemeinschaftsland und Hochgebirge zulässig ist, wenn sie nicht übermässig ist
Wildes Campieren Mit Campingmobil auf Parkplätzen und Raststätten max. eine Nacht. Zelten grundsätzlich erlaubt. Mit Campingmobil auf Parkplätzen und Raststätten max. eine Nacht. Oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten ist Campieren
erlaubt
Oberhalb Baumgrenze erlaubt, nicht jedoch in Naturschutzgebieten oder Nationalparks
Feuer machen Grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind öffentliche Feuerstellen die entsprechend gekennzeichnet sind oder man hat eine Genehmigung des Besitzers. erlaubt, wenn es sich um trockenes, unbehandeltes Holz handelt. Nicht bei Waldbrandgefahr Grundsätzlich erlaubt. Nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks. Nicht bei Waldbrandgefahr.
Wildpflanzen sammeln Grundsätzlich erlaubt bei „vernünftigem Grund“ (z.B. Hunger). Keine geschützten Pflanzen  ernten.  keine Quelle gefunden – bitte im Kommentar melden, wo Informationen vorhanden sind Grundsätzlich  erlaubt. Keine geschützten Pflanzen  ernten. Mengenbeschränkungen bei Pilzen
Bäume fällen, Holz sammeln Waldrodung braucht Bewilligung. Auf dem eigenen Grundstück gibt es landesweit unterschiedliche Regelungen. Das Sammeln von Leseholz ist frei, wenn der Durchmesser am Stock nicht mehr als 16 cm beträgt Keine Angaben zum Holzschlag gefunden. Holzsammeln nur erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers. Roden von Wald ist verboten,  Fällen von Bäumen braucht eine Bewilligung. Sammeln von stehendem oder liegendem Totholz ist frei bis16 cm „Brusthöhendurchmesser“
Waffenbesitz, Waffen tragen Waffenbesitzkarte oder Jagdschein nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht reguliert. Waffenpass bedingt Nachweis der Notwendigkeit, eine Waffe zu führen. Waffenbesitzkarte nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht reguliert. Waffenpass bedingt Nachweis der Notwendigkeit, eine Waffe zu führen. Waffenschein nötig. Messer, Armbrust und Bogen nicht reguliert. Zusätzliche Bewilligung zum Waffentragen nötig, die den Bedarfsnachweis bedingt. Jagdpatent erlaubt zum Tragen einer Waffe
Tiere jagen Nur mit Jagdschein und ausserhalb der Schonzeiten. Es darf ausschliesslich in Jagdbezirken gejagt werden.  Jagdprüfung notwendig, Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
Tote Tiere essen (Roadkills) Liegenlassen, sonst gibt es Ärger Das Jagdrecht gilt auch bei überfahrenen Tieren. Der für das Gebiet zuständige Jäger ist Eigentümer des Fallwildes.  Liegenlassen, sonst gibt es Ärger

Fazit ist: vieles, was der Survivalist praktizieren möchte, ist hierzulande nur eingeschränkt möglich oder sogar verboten.

Für mehr Bewegungsspielraum weicht er in die wenig besiedelten Weiten von Kanada aus oder in ein weniger reguliertes Gebiet wie  die Baltischen Staaten oder der Ostblock. In den USA ist es zulässig, Roadkill einzusammeln.

(Quellen: 20 Minuten, Watson, Spiegel, TAZ, Bergzeit)

(Foto vom Paul Stevenson auf Flickr))

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